1. Allgemeine Informationen

    1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich Verweise auf „Daten Phoenix“ auf Daten Phoenix, eine Handelsbezeichnung der Fields Associates Ltd. Der Begriff „Kunde“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet jede Person, Firma, Gesellschaft oder sonstige Partei, die Datenträger zur Diagnose oder Datenrettung an Daten Phoenix übermittelt.

    2. Das Wort „Vollständig“ oder der Ausdruck „vollständige Wiederherstellung“, sofern im Zusammenhang mit dem Datenrettungsprozess oder der Menge der wiederhergestellten Daten verwendet, bezieht sich ausschließlich auf die Menge der Daten, die tatsächlich vom Datenträger wiederhergestellt werden konnten, und nicht auf die ursprünglich auf dem Datenträger vorhandene Datenmenge.

    3. Im Rahmen des Diagnoseprozesses verpflichtet sich Daten Phoenix, nach bestem kaufmännischen Wissen und mit größtmöglicher fachlicher Sorgfalt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Datenrettung sowie, sofern möglich, das potenziell wiederherstellbare Datenvolumen zu bestimmen.

    4. Im Rahmen des Wiederherstellungsprozesses wird Daten Phoenix versuchen, die maximal mögliche Datenmenge vom Datenträger des Kunden wiederherzustellen oder zu replizieren.

    5. Die Geschäftstage von Daten Phoenix sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Geschäftszeiten sind 09:00 bis 17:30 Uhr. Datenrettungsleistungen können auch außerhalb dieser Zeiten erbracht werden. Diagnose- oder Wiederherstellungsleistungen außerhalb dieser Zeiten erfolgen ausschließlich zu einem zuvor vereinbarten Satz und werden individuell vereinbart.

    6. Daten Phoenix wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um angemessene Reaktionszeiten einzuhalten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt das Nichteinhalten von Reaktionszeiten jedoch keine vertragliche Verpflichtung dar.

    7. Versand und Abholung von Datenträgern

      • Sobald der Datenträger an die angegebene Postanschrift versendet wurde, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diesen bei der Poststelle oder beim Kurierdienst abzuholen. Der Empfänger wird über den Versand informiert, jedoch liegen Verzögerungen oder eine unterlassene Abholung innerhalb der angegebenen Frist außerhalb unseres Einflussbereichs.
      • Wird ein Paket vom Zoll zurückgehalten, ist der Empfänger dafür verantwortlich, alle erforderlichen Schritte zur Freigabe des Pakets zu unternehmen. Daten Phoenix kann in Zollangelegenheiten weder eingreifen noch für Verzögerungen oder Ablehnungen haftbar gemacht werden.
    8. Nicht abgeholte Datenträger

      • Wird ein Datenträger nicht bei der Poststelle oder dem Kurierdienst abgeholt und anschließend an unser Labor zurückgesendet, behalten wir uns das Recht vor, den Datenträger nach Ablauf von sieben Tagen ohne weitere Benachrichtigung zu entsorgen. Die Entsorgung umfasst die Vernichtung des Datenträgers.
      • Sobald der Datenträger entsorgt wurde, kann er unter keinen Umständen wiederhergestellt oder zurückgegeben werden. Anfragen zur Rückgabe nach erfolgter Entsorgung können nicht berücksichtigt werden.
    9. Keine Haftung für nicht abgeholte oder entsorgte Datenträger

      • Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch das Versäumnis entstehen, den Datenträger innerhalb der vorgesehenen Frist abzuholen. Sobald der Datenträger an unser Labor zurückgesendet wurde und wir von unserem Recht zur Entsorgung Gebrauch gemacht haben, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
      • Wir haften nicht für Ansprüche, Streitigkeiten oder Verluste, die daraus entstehen, dass der Empfänger den Datenträger nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgeholt hat.
    10. Anerkennung der Bedingungen

      • Mit der Annahme des Versands des Datenträgers erklären Sie sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden und bestätigen, dass Sie unsere Richtlinie bezüglich nicht abgeholter Datenträger und deren Entsorgung gelesen und verstanden haben.
      • Es liegt in der Verantwortung des Empfängers sicherzustellen, dass bei der Rücksendung korrekte Lieferinformationen angegeben werden. Für Probleme, die aus fehlerhaften Angaben entstehen, übernimmt Daten Phoenix keine Haftung.
  2. Kostenvoranschläge, Angebote und Zahlungen

    1. Alle Festpreisangebote von Daten Phoenix sind sieben Tage gültig, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Preis ohne vorherige Benachrichtigung ändern.

    2. Alle von Mitarbeitern von Daten Phoenix genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (derzeit 20 % des Gesamtbetrags).

    3. Die Annahme eines Angebots kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Daten Phoenix behält sich das Recht vor, mit der Wiederherstellung erst zu beginnen, sobald eine Zustimmung vorliegt.

    4. Entscheidet sich der Kunde nach erteilter Zustimmung gegen die Fortführung der Datenrettung, behält sich Daten Phoenix das Recht vor, bereits angefallene Arbeiten oder verwendete Ersatzteile zu berechnen. Diese Kosten liegen im Ermessen von Daten Phoenix und können dem genehmigten Gesamtbetrag entsprechen, diesen jedoch nicht überschreiten.

    5. Der Kunde erkennt an, dass die vollständige Zahlung nach Abschluss der Datenrettung und vor der Herausgabe der Daten oder des Datenträgers (Versand, Abholung oder Download) fällig ist, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungen können erfolgen per Kredit- oder Debitkarte (Visa, MasterCard, American Express, Maestro usw.), Firmen- oder Privatscheck oder Banküberweisung. Daten Phoenix behält sich das Recht vor, die Freigabe der Daten erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.

    6. Bei verspäteter Zahlung behält sich Daten Phoenix das Recht vor, Zinsen und/oder Verwaltungsgebühren zu berechnen. Für alle Beträge, die nach dem angegebenen Fälligkeitsdatum ausstehen, kann ein Zinssatz von 1,5 % pro Monat auf den offenen Betrag erhoben werden. Die aktuell geltenden Verwaltungsgebühren sind wie folgt: Verspätete Zahlung : 85 € pro ausstehendem Kalendermonat, 15 € für jede telefonische Mitteilung bezüglich eines ausstehenden Betrags, 35 € für jedes Schreiben bezüglich eines ausstehenden Betrags sowie 15 € für die Ausstellung einer Kopie der Originalrechnung. Alle aufgeführten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

  3. Vertraulichkeit

    1. Daten Phoenix verpflichtet sich, keine Informationen oder Daten, die mit oder auf dem Kundendatenträger gespeichert sind oder daraus wiederhergestellt wurden, offenzulegen, außer gegenüber Mitarbeitern oder Beauftragten von Daten Phoenix, die einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, oder sofern gesetzlich erforderlich.

    2. Alle Datenträger werden sicher in den Räumlichkeiten von Daten Phoenix aufbewahrt. Der Kunde erkennt an, dass sich der Lagerort von dem ursprünglichen Versandort unterscheiden kann.

    3. Alle wiederhergestellten Daten werden gemäß dem Data Protection Act 2018 auf offline gespeicherten Datenträgern gesichert.

  4. Diagnose- und Wiederherstellungsprozesse

    1. Diagnoseberichte werden dem Kunden telefonisch oder per E-Mail übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    2. Aufgrund der Natur der Datenrettung können physische Arbeiten an Datenträgern erforderlich sein. Der Kunde erkennt daher an, dass:

      1. Der Datenträger bereits beschädigt sein kann.
      2. Datenrettungsversuche weitere Schäden verursachen können.
      3. Bestehende Herstellergarantien möglicherweise ungültig werden können.
      4. Daten Phoenix hierfür keine Haftung übernimmt.
    3. Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass es in einigen Fällen erforderlich sein kann, dass Daten Phoenix zusätzliche Medien oder Komponenten verwendet, um die Diagnosephase fortzusetzen und/oder die Datenwiederherstellung durchzuführen. Beispiele hierfür sind unter anderem Ersatzteile für Festplattenlaufwerke sowie spezielle Adapter oder Anschlüsse, Daten Phoenix behält sich das Recht vor, dem Kunden solche zusätzlichen Medien zu einem zuvor vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.

    4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten Phoenix in seltenen Fällen verlangen kann, dass der Kunde einen Teil der Kosten für den Versuch der Datenwiederherstellung übernimmt. Eine solche Anfrage erfolgt ausschließlich dann, wenn die Wiederherstellung besonders komplex ist oder der Datenträger schwer beschädigt ist. In diesem Fall wird dem Kunden ein unverbindliches Festpreisangebot unterbreitet. Diese Leistung fällt nicht unter den Service „keine Daten – keine Kosten“ von Daten Phoenix. Alle von Daten Phoenix erhobenen Gebühren sind nicht verpflichtend. Der Kunde ist berechtigt, diese sowie jede andere Gebühr abzulehnen und stattdessen die Rücksendung seines Datenträgers zu verlangen.

    5. Daten Phoenix erklärt sich damit einverstanden, dass eine Zahlung für eine Datenwiederherstellung nur dann fällig wird, wenn tatsächlich Daten vom Datenträger des Kunden erfolgreich wiederhergestellt werden konnten. Der Kunde versteht, dass es aufgrund der komplexen Natur der Datenwiederherstellung nicht immer möglich ist, sämtliche Informationen vom Datenträger wiederherzustellen. Daten Phoenix übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Relevanz oder Bedeutung der wiederhergestellten Daten für den Kunden, sofern zwischen Daten Phoenix und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

    6. Daten Phoenix behält sich das Recht vor, sämtliche Geräte oder Datenträger, die an einem seiner Standorte eingehen, an den für die Datenwiederherstellung am besten geeigneten Standort weiterzuleiten oder dorthin zu versenden. Dies kann auch die Nutzung von Laboren verbundener Unternehmen oder Muttergesellschaften umfassen. In solchen Fällen wird Daten Phoenix einen Kurierdienst für den Transport der Datenträger oder Geräte beauftragen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass a) Daten Phoenix die Kosten dieses Transports übernimmt und b) Daten Phoenix keine Haftung für Schäden oder Verluste an Gegenständen übernimmt, die im Rahmen dieses Transports entstehen, sofern dieser dem Zweck dient, die verlorenen Daten des Kunden wiederherzustellen.

  5. Leistung, Lieferung und Versand

    1. Daten Phoenix stellt dem Kunden alle wiederhergestellten Daten auf geeigneten Speichermedien zur Verfügung. Bei Datenmengen von unter 500 GB erfolgt die Bereitstellung der wiederhergestellten Daten ausschließlich über einen Dropbox-Download. Für Daten unterhalb dieser Grenze wird kein physisches Speichermedium bereitgestellt. Bei Datenmengen von über 500 GB behält sich Daten Phoenix das Recht vor, dem Kunden für die Bereitstellung der Daten auf einem Ersatzspeichermedium (z. B. einer externen Festplatte) einen vorab vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen oder die Bereitstellung eines solchen Mediums zu verweigern, sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wird. Etwaige Kosten für Ersatzspeichermedien fallen zusätzlich zu den vereinbarten Kosten der Datenwiederherstellung an, sofern nicht Daten Phoenix bestätigt wurde.

    2. Alle von Daten Phoenix wiederhergestellten Daten werden dem Kunden über einen nachverfolgbaren Versand mit Zustellung am nächsten Werktag zurückgesendet. Beispiele hierfür sind unter anderem DHL, Parcelforce, UPS oder Royal Mail Tracked. Es können jedoch auch alternative Vereinbarungen zur Rücksendung der Daten des Kunden getroffen werden. Daten Phoenix behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten für den Versand sowie etwaige damit verbundene Verwaltungsgebühren in Rechnung zu stellen. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den vereinbarten Gebühren für die Datenwiederherstellung an.

    3. Daten Phoenix übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch das Post- oder Versandnetzwerk entstehen. In solchen Fällen wird keine Entschädigung für entgangene Gewinne, Unannehmlichkeiten oder ähnliche Schäden gewährt, sofern dies nicht vorab ausdrücklich von Daten Phoenix vereinbart wurde.

    4. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren unverzüglich nach der Lieferung oder einem Zustellversuch zu prüfen oder prüfen zu lassen, spätestens jedoch innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Lieferung oder dem Zustellversuch. Etwaige Beanstandungen wegen fehlender oder unvollständiger Lieferung sowie Ansprüche aufgrund einer Abweichung der gelieferten Waren von der mit Daten Phoenix vereinbarten Bestellung müssen innerhalb von sieben Tagen ab Versanddatum schriftlich mitgeteilt werden.

    5. Daten Phoenix bewahrt eine Kopie der wiederhergestellten Daten für einen Zeitraum von sieben Tagen ab Versanddatum auf. Während dieses Zeitraums beantwortet Fields Data Recovery etwaige Rückfragen zu den wiederhergestellten Daten und stellt bei Bedarf weitere Kopien zur Verfügung. In einigen Fällen kann Daten Phoenix mit Zustimmung des Kunden eine Kopie der wiederhergestellten Daten und/oder des digitalen Abbilds (Image) über diesen Zeitraum hinaus aufbewahren. In solchen Fällen behält sich Daten Phoenix das Recht vor, Gebühren für zusätzliche Datenkopien, Datenspeicherung, Verwaltung und Sicherheit zu berechnen.

    6. Der Kunde und Daten Phoenix vereinbaren, dass der alleinige und ausschließliche Anspruch bei etwaiger unzureichender oder mangelhafter Leistung im Ermessen von Daten Phoenix liegt. Daten Phoenix behält sich das Recht vor, entweder (a) weitere Versuche durch einen Techniker von Daten Phoenix zur Behebung der unzureichenden Leistung zu unternehmen oder (b) dem Kunden den bereits gezahlten Betrag ganz oder teilweise zu erstatten.

    7. Alle Datenträger, die zur Datenwiederherstellung an Daten Phoenix gesendet werden, können nach Abschluss des Datenwiederherstellungsprozesses für einen Zeitraum von bis zu vierzehn Tagen in einem der internationalen Büros von Daten Phoenix aufbewahrt werden. Gemäß unserer „Versand Policy“ kann der Kunde die Rücksendung seines Datenträgers innerhalb von 28 Tagen nach Eingang des Datenträgers bei uns anfordern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die angegebenen Liefer- bzw. Rücksendefristen ab dem Datum der abgeschlossenen Wiederherstellung zuzüglich vierzehn Tagen berechnet werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Versand Policy.

    8. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Datenträger, die über unseren kostenlosen Rücksendeservice zurückgesendet werden, per Standardpost versandt werden. Dieser Versand ist nicht nachverfolgbar. Daten Phoenix übernimmt keine Haftung für Datenträger, die innerhalb des Postnetzwerks verloren gehen oder beschädigt werden. Der Kunde versteht, dass es sich hierbei um einen 21-Tage-Service handelt, der gemäß den in Ziffer 5.7 beschriebenen Bedingungen berechnet wird. Unsere Versand Policy kann über unsere Website eingesehen werden.

    9. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten Phoenix keinerlei Garantien oder Gewährleistungen jeglicher Art übernimmt. Die Haftung von Daten Phoenix gegenüber dem Kunden ist streng auf die vom Kunden für die Datenwiederherstellungsdienstleistung gezahlten Gebühren beschränkt.

  6. Datenintegrität

    1. Der Kunde erkennt an, dass Daten Phoenix den Inhalt der auf dem übermittelten Datenträger enthaltenen Dateien nicht überprüft oder einsehen wird.

    2. Daten Phoenix gibt für alle wiederhergestellten Daten einen Integritätsprozentsatz an. Dieser Wert stellt lediglich eine Schätzung dar und wird mithilfe spezieller Software ermittelt, die eine Dateisignatur-Überprüfung durchführt. Dabei werden die Signaturen der wiederhergestellten Dateien mit den jeweiligen Dateierweiterungen abgeglichen. Dieses Verfahren garantiert keine tatsächliche Datenintegrität und kann je nach verschiedenen Faktoren variieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Dateityp sowie darauf, ob die Datei verschlüsselt ist oder nicht. Der angegebene Prozentsatz dient daher ausschließlich als unverbindliche Schätzung.

    3. Daten Phoenix übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Integrität, die Funktionsfähigkeit, eine mögliche Beschädigung (Korruption) oder die Verwendbarkeit der wiederhergestellten Daten.

    4. Obwohl Daten Phoenix alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um möglichst viele Daten von den erhaltenen Datenträgern sowie etwaige vom Kunden angefragte spezifische Dateien wiederherzustellen, ist der Datenwiederherstellungsprozess seiner Natur nach nicht gezielt auf bestimmte Dateien ausgerichtet. Die Berechnung der Leistung erfolgt daher generisch und basiert ausschließlich auf der Menge der wiederhergestellten Daten sowie dem für die Wiederherstellung erforderlichen Arbeitsaufwand. Sollte der Kunde wissen wollen, welche Dateien wiederhergestellt wurden, muss er eine Dateiliste schriftlich oder per E-Mail bei seinem Kundenberater anfordern. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden, und eine Dateiliste wird nur auf ausdrückliche schriftliche oder per E-Mail gestellte Anfrage des Kunden von Daten Phoenix bereitgestellt. Die Dateiliste zeigt die wiederhergestellten Dateien an. Daten Phoenix übernimmt keine Garantie hinsichtlich der Integrität der in der Dateiliste aufgeführten Daten oder anderer wiederhergestellter Daten.

  7. Rechtmäßigkeit

    1. Der Kunde bestätigt, dass alle an Daten Phoenix übermittelten Datenträger sowie deren Inhalte rechtmäßig sind, sich im rechtmäßigen Besitz des Kunden befinden und dass der Kunde berechtigt ist, die Datenwiederherstellungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wie sie nach den Gesetzen von England und Wales beschrieben sind.

  8. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 27. Mai 2022 geändert.